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Freiwillige aus dem Ausland einstellen

Allgemeine Informationen

Beide Freiwilligendienste stehen auch Menschen aus dem Ausland offen. Die allgmeinen Rahmenbedingungen gelten unabhängig von der Staatsangehörigkeit der freiwillig dienstleistenden Person.

Darüber hinaus gibt es jedoch bestimmte Bedingungen und Vorraussetzungen die sie bei der Einstellung von Menschen aus dem Ausland unbedingt beachten müssen. Auf dieser Seite finden sie alle Informationen zu Arbeitsgenhemigung, Fristen und Zeiträumen sowie einen konkreten Ablaufplan zur Einstellung von Bewerber*innen aus dem Ausland.

Sollten sie jenseits davon noch Fragen haben wenden sie sich gerne an ihre zuständige Regio-Betreuung.
 

Kontakt Regio-Betreuung

Beide Freiwilligendienste stehen auch Menschen aus dem Ausland offen. Die allgmeinen Rahmenbedingungen gelten unabhängig von der Staatsangehörigkeit der freiwillig dienstleistenden Person.

Darüber hinaus gibt es jedoch bestimmte Bedingungen und Vorraussetzungen die sie bei der Einstellung von Menschen aus dem Ausland unbedingt beachten müssen. Auf dieser Seite finden sie alle Informationen zu Arbeitsgenhemigung, Fristen und Zeiträumen sowie einen konkreten Ablaufplan zur Einstellung von Bewerber*innen aus dem Ausland.

Sollten sie jenseits davon noch Fragen haben wenden sie sich gerne an ihre zuständige Regio-Betreuung.
 

Kontakt Regio-Betreuung

Voraussetzungen und Rahmenbedingungen

Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung

Vor Beginn des Dienstes muss Ihnen als Einsatzstelle ein gültiger Aufenthaltstitel und eine gültige Arbeitsgenehmigung vorgelegt werden.

Sie sind als Einsatzstelle in der Pflicht dies zu überprüfen. Wir als Träger haben dies ebenfalls im Blick. Die erforderlichen Genehmigungen können z.B. ein für den Freiwilligendienst ausgestelltes Visum oder eine Fiktionsbescheinigung mit einer sogenannten Erwerbstätigkeitsgestattung sein. 
 

Achtung: Ohne diese Genehmigungen kann der Freiwilligendienst nicht begonnen werden. Liegen die Genehmigungen zum geplanten Dienstbeginn noch nicht vor, kann der Start nach gemeinsamer Absprache verschoben werden.

Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung

Fristen und Zeiträume

Der gesamte Prozess vom erstmaligen Eingang der Bewerbung bei uns bis zum Start des Freiwilligendienstes dauert in der Regel: 

  • Ca. 8 Wochen, wenn die Person schon in Deutschland ist 
  • Ca. 12 Wochen, wenn die Person noch im Ausland ist

Dies ist auch abhängig von:

  • Der Mitarbeit der Bewerber*innen
  • Der Zuarbeit der Einsatzstelle (Vertrag)
  • Der jeweiligen Botschaft/Auslandsvertretung
  • Der Bestätigung des Vertrags durch das BAFzA 

Fristen und Zeiträume

Beratung und Begleitung

Wir unterstützen beratend in den verschiedenen Phasen der Bewerbung, z.B. stellen wir jedoch keine Anträge oder begleiten zu Behördengängen.

Die persönlichen Gespräche mit den Freiwilligen (und die Seminare im aktiven Dienst) gestalten wir kulturell und sprachlich sensibel.

Beratung und Begleitung

Mehr entdecken:

Bewerbungen aus dem Ausland

Wir haben den Ablauf auch für die Bewerber*innen aus dem Ausland skizziert.
Leiten sie den Link gerne an interessierte Bewerber*innen weiter. 

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BFD 27plus

Informationen zu den Besonderheiten im Bundesfreiwlligendienst über 27 Jahren finden die Bewerber*innen hier.

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FAQ für Einsatzstellen

Weiterführende Informationen zu allen Fragen rund um den Freiwilligendienst erhalten sie in unserem A-Z für Einsatzstellen.

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