Informationen zur Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zum 01.01.2023
Auch die Freiwilligendienste sind selbstverständlich von der deutschlandweiten Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung betroffen.
Die Ausführungen aus Papier (gelber Schein) fallen weg und die „eAU“ wird von den ärztlichen Praxen direkt in elektronischer Form an die Krankenkassen übermittelt.
Für die Freiwilligen bedeutet dies, dass sie keine AU mehr in ihrer Einsatzstelle oder beim DRK abgeben müssen.
Wir sind allerdings darauf angewiesen, dass uns Einsatzstellen und Freiwillige persönlich oder per E-Mail darüber informieren, dass sie krankgeschrieben wurden.
Ein Abruf der Daten bei den Krankenkassen kann nur erfolgen, wenn wir Namen und Zeitraum kennen.
Detaillierte Informationen über das genaue Verfahren erhalten sowohl unsere Freiwilligen, als auch unsere Einsatzstellen in den kommenden Tagen per E-Mail.