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Einsatzstelle werden

Freiwillige als neue Kolleg*innen

Sie möchten interessierten Personen Einblick in Ihren Arbeitsalltag ermöglichen und langfristig Nachwuchskräfte bzw. Quereinsteiger*innen für Ihren Arbeitsbereich begeistern? 

Als Träger im Freiwilligendienst bieten bieten wir ihnen die Möglichkeit sowohl im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) als auch im Bundesfreiwilligendienst (BFD) mit ihnen zu kooperieren. 

Auf dieser Seite finden sie alle Informationen zu den Vorraussetzungen und Rahmenbedingungen einer Zusammenarbeit mit uns als Träger.

Wenn sie an einer Kooperation interssiert sind oder sie noch offene Fragen haben sollten wenden sie sich gerne an uns.

Kontakt zum Team
 

Sie möchten interessierten Personen Einblick in Ihren Arbeitsalltag ermöglichen und langfristig Nachwuchskräfte bzw. Quereinsteiger*innen für Ihren Arbeitsbereich begeistern? 

Als Träger im Freiwilligendienst bieten bieten wir ihnen die Möglichkeit sowohl im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) als auch im Bundesfreiwilligendienst (BFD) mit ihnen zu kooperieren. 

Auf dieser Seite finden sie alle Informationen zu den Vorraussetzungen und Rahmenbedingungen einer Zusammenarbeit mit uns als Träger.

Wenn sie an einer Kooperation interssiert sind oder sie noch offene Fragen haben sollten wenden sie sich gerne an uns.

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Voraussetzungen, um Einsatzstelle zu werden

Voraussetzungen, um Einsatzstelle zu werden

Einsatzbereiche

Der Einsatz von Freiwilligen ist in medizinischen, sozialen oder pädagogischen Einrichtungen und Organisationen möglich. 

Dies sind insbesondere:

  • Einrichtungen der Wohlfahrtspflege
  • Einrichtungen der Gesundheitspflege
  • Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes
  • Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung/Jugenddarbeit
  • Einrichtungen der Kultur

Im Freiwilligendienst handelt es sich um eine praktische Hilfstätigkeit die an Lernzielen orientiert ist.
Es gibt keine Beschränkungen hinsichtlich der Arbeitsgebiete und Abteilungen. 

Einsatzbereiche

Gemeinwohl

Freiwillige können nur in gemeinwohlorientierten Einrichtungen eingesetzt werden. Somit ist ein Einsatz z.B. in kommerziell ausgerichteten Organisationen, privaten Arztpraxen oder bei freiberuflich erwerbstätigigen Einzelpersonen nicht möglich. 

Gemeinwohl

Arbeitsmarkteutralität

Ein Dienst in ihrer Einrichtung muss arbeitsmarktneutral erfolgen. Arbeitsmarktneutralität ist immer dann gegeben, wenn durch den Einsatz von Freiwilligen die Einstellung von neuen Beschäftigten nicht verhindert wird und keine Kündigung von Beschäftigten erfolgt

Daraus folgt insbesondere:

  • Die Anzahl der Vollzeit-Beschäftigten entspricht der Zahl der möglichen Freiwilligen
  • Freiwillige ersetzen oder vertreten keine hauptamtlichen Kräfte
  • Freiwillige sind zusätzliche Hilfskräfte und daher im Arbeitsalltag abkömmlich und ersetzbar 

Arbeitsmarkteutralität

Qualifizierte Anleitungen

Die Einarbeitung und Begleitung der Freiwilligen muss durch eine qualifzierte Fachkraft erfolgen. Ohne intensive (fachliche) Begleitung der Freiwilligen durch alle Beteiligten ist der Erfolg des Dienstes gefährdet.

Eine gute Anleitung zeichent sich insbesondere durch folgende Punkte aus:

  • Klar kommunzierte Ansprechbarkeit und Zuständigkeit für die freiwillig dienstleistende Person 
  • Planvolle und verbindliche Einarbeitung der freiwillig dienstleistende Person 
  • Durchführung regelmäßiger Reflexionsgespräche
  • Klärung von Krisenfällen in Kooperation mit dem Träger (DRK)

Qualifizierte Anleitungen

Unsere Leistungen - Ihre Vorteile

Das Team der Freiwilligendienste des DRK KV Köln e.V. unterstützt Sie das ganze Jahr über:

  • bei der Akquise neuer freiwillig dienstleistender Personen
  • vom Bewerbungsprozess bis hin zur Vertragslegung
  • durch die persönliche Begleitung der Freiwilligen
  • durch die Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs inkl. SV-Abgaben
  • durch den Austausch auf der jährlichen Fachtagung (für Entscheidungsträger*innen) sowie bei der (praxisorientierten) Schulung der Anleitungen
  • durch Lobbyarbeit, als größter Träger der Freiwilligendienste auch auf Bundesebene

Das Team der Freiwilligendienste des DRK KV Köln e.V. unterstützt Sie das ganze Jahr über:

  • bei der Akquise neuer freiwillig dienstleistender Personen
  • vom Bewerbungsprozess bis hin zur Vertragslegung
  • durch die persönliche Begleitung der Freiwilligen
  • durch die Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs inkl. SV-Abgaben
  • durch den Austausch auf der jährlichen Fachtagung (für Entscheidungsträger*innen) sowie bei der (praxisorientierten) Schulung der Anleitungen
  • durch Lobbyarbeit, als größter Träger der Freiwilligendienste auch auf Bundesebene

Einsatzstelle werden - Der Prozess

Kooperationsverträge und Erstbesuch

Wir senden Ihnen vorab die Rahmenverträge für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und/oder den Bundesfreiwilligendienst (BFD) zur Ansicht zu, bei einem anschließenden Erstbesuch in Ihrer Einrichtung beantworten wir gerne alle offenen Fragen.

Wann können die ersten Freiwilligen den Dienst in Ihrer Einrichtung beginnen?

Wenn Sie bereits eine vielversprechende Bewerbung vorliegen haben, sollten Sie im FSJ etwa vier Wochen für den Abschluss des Rahmenvertrags und die Einstellung eine freiwillig dienstleistenden Person einplanen.

Im Bundesfreiwilligendienst dauert dieser Prozess in der Regel zwischen acht und zwölf Wochen.

Sprechen sie uns gerne an

Bei Fragen oder Interesse an einer Kooperation wenden sie sich gerne an ihre zuständige Regionen-Betreuung oder direkt an unsere Teamleitungen.

Jeanine Trüün

Regio-Koordination - Team Ost

Köln - Kindertagesstätten, Teil-/Stationäre Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen

Tel.: 0221 93190-35
E-Mail: fsj20(at)drk-koeln.de

Nina Stojan

Regio-Koordination - Team West

Tel.: 0221 93190-663
E-Mail: fsj3(at)drk-koeln.de