Freiwillige werden für die Dauer des Freiwilligendienstes grundsätzlich als Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Die Beiträge werden vollständig von der Einsatzstelle bzw. vom Träger übernommen und an die Krankenkasse gezahlt.
Eine gegebenenfalls vorher bestehende Familienversicherung ist für die Zeit des Freiwilligendienstes ausgeschlossen. Sie kann aber – z. B. bei Aufnahme einer Berufsausbildung, weiterem Schulbesuch oder der Aufnahme eines Studiums – anschließend fortgeführt werden. Gleiches gilt auch für beihilfefähige Kinder von Beamt:innen. Inwieweit die private Krankenversicherung für die Zeit des Freiwilligendienstes „ruhend“ gestellt oder erhalten werden kann, muss mit der privaten Krankenversicherung vorab geklärt werden.
Kehren gesetzlich Versicherte nach dem Freiwilligendienst in die Familienversicherung zurück, wird die Zeit des Freiwilligendienstes berücksichtigt. Das bedeutet: Die Möglichkeit in der beitragsfreien Familienversicherung zu bleiben, kann sich durch einen Freiwilligendienst um bis zu zwölf Monate verlängern und endet spätestens mit dem 26. Geburtstag. Mehr Informationen sind bei der entsprechenden Krankenkasse zu erfragen.