Jede Arbeitsunfähigkeit ist vom 1. Tag an der Einsatzstelle vor Dienstbeginn und unter Angabe der Dauer mitzuteilen. Die Arbeitsunfähigkeit ist der Einsatzstelle durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) von einem Arzt nachzuweisen. Bei einer Krankmeldung wird die eAU bei der zuständigen Krankenkasse digital abgerufen. Es kann vorkommen, dass wir die Bestätigung über die eAU nicht unmittelbar erhalten, in diesem Fall wird die Fehlzeit vorerst vom Taschengeld abgezogen. Sollte die eAU bei einer weiteren Abfrage bestätigt werden, wird das Taschengeld entsprechend nachgezahlt. Die Ermahnung, die in der Zwischenzeit erstellt wurde, wird in diesem Fall zurückgenommen. Meldet euch bei Fragen bei eurer persönlichen Begleitung.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, so muss sofort ein neues ärztliches Attest ausgestellt werden. Über die längere Krankheitsdauer muss die Einsatzstelle unverzüglich telefonisch informiert werden. Die Information über das Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an das DRK erfolgt durch die Einsatzstelle.
Während der Seminartermine gilt folgende Regelung: Bis 8:30 Uhr muss eine Krankmeldung per Mail an die persönliche Begleitung erfolgen sowie die Dauer der Krankschreibung mitgeteilt werden.